Mit Unterstützung der Firma Bahrenburg wurde an der KK-Halle weitergearbeitet
Auch am gestrigen Samstag wurde weiter fleißig an der KK-Halle gearbeitet
Der Umbau der KK-Halle bringt vel Arbeit mit sich, aber es geht voran.
Hier sieht man die neuesten Ergebnisse.
Nachdem viel altes weg kam wird jetzt das neue angebracht
Es geht weiter mit unserem KK-Stand. Dieses Mal halfen auch die jüngeren Vereinsmitglieder.
Unsere vereinsinternen Bauarbeiter waren wieder fleißig. Hier ein paar Eindrücke (auch vom Marderschaden) ...
.... von den Arbeiten ....
.... und vom derzeitigen Stand der Arbeiten.
Nach etwas Verzögerung haben gestern die Umbau-Arbeiten am KK-Stand begonnen. Hier sind einige Eindrücke ... mit auch, im ersten Moment, erschreckenden Fund.
Wer noch mithelfen möchte wendet sich bitte an Thomas Horstmann.
Auf Grund der weiterhin hohen Infektionslage ist die für den 29. Januar geplante Kohltour der Grasberger Schützenvereine abgesagt.
Sollte es die Situation möglich machen wird es ggf. eine alternative gemeinsame Feier im Laufe des Jahres geben.
Moin Moin und Proost Niejohr!
Im Namen des gesamten Vorstandes wünschen wir ein frohes Neues Jahr
Gestern war es zum zweiten Mal soweit, die Trecker-Parade fährt durch Grasberg. Auf einem der 73 Trecker war ein Weihnachtsmann zu sehen .... man munkelt er kommt vom Schützenverein Huxfeld ... aber psssst
Auf Grund der steigenden Infektionszahlen, hat sich unser Vorsitzender Thomas Horstmann smit dem Landkreis in Verbindung gesetzt, um abzuklären was nach der neuen Verordnung möglich ist und was nicht. Hier die Antwort vom Landkreis:
Die Niedersächsische Landesregierung hat zum 24.11.2021 die jüngste Fassung der Niedersächsischen Corona-Verordnung in Kraft treten lassen, die aller Voraussicht nach bis zum 22.12.2021 Gültigkeit behalten wird. Zudem wurde niedersachsenweit und damit auch für den Landkreis Osterholz zum 01.12.2021 das Erreichen der Warnstufe 2 festgestellt. Dies vorausgeschickt gebe ich Ihnen gern folgende Antworten auf Ihre Fragen:
- Weihnachtsessen: Private Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen (als solches ist ein Weihnachtsessen im Sinne der Corona-Verordnung zu betrachten) sind mit mehr als 15 Personen möglich, wenn die anwesenden Personen über vollständigen Impfschutz verfügen oder nachweislich genesen sind und zudem jeweils über einen aktuellen negativen Test verfügen. Zulässig sind Selbsttests unter Aufsicht einer für die Veranstaltung verantwortlichen Person oder PoC-Antigentests mit einer Gültigkeit von jeweils 24 Stunden sowie PCR-Tests mit einer Gültigkeit von 48 Stunden. Von allen Beteiligten sind die Kontaktdaten zu erheben – dies kann per App oder auch handschriftlich erfolgen. Zudem ist von den teilnehmenden Personen, die sich noch nicht oder nicht mehr auf ihrem Sitzplatz befinden, eine FFP2-Maske zu tragen. Die vorgenannten Regelungen würden nach dem Wortlaut der Verordnung nicht greifen, falls weniger als 15 Personen zusammenkommen würden. Empfehlenswert ist es mit Blick auf die eigene Gesundheit und die aktuellen Fallzahlen jedoch allemal.
- Malerarbeiten auf der Sportanlage: Sofern es sich um ehrenamtliche Tätigkeiten der Vereinsmitglieder handelt, können diese unter den gleichen Rahmenbedingungen durchgeführt werden wie das Weihnachtsessen. Sofern die Tätigkeiten durch ein beauftragtes Unternehmen durchgeführt werden, gelten zusätzlich zu den allgemeinen Regelungen der Corona-Verordnung ggf. weiterreichende Arbeitsschutz-Vorschriften, die von den Berufsgenossenschaften o.ä. benannt werden. Diese sind den Unternehmen i.d.R. bekannt.
Daraus ableitend ist zu sagen, dass Bratenschießen ist hiermit abgesagt. Die Umbau-/Sanierumgsarbeiten werden sich etwas verzögern.
Aber lasst uns positiv in die Zukunft blicken. Auch im letzten Winter gingen die Zahlen irgendwann wieder zurück und auch jetzt ist seit 2 Tagen ein leichter Abwärtstrend zu sehen. Die Impfangebote werden auch wieder erhöht. Es kann nur besser werden.
BLEIBT GESUND!