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Offenes Training: dienstags ab 18:30 Uhr
Damenabteilung: mittwochs ab 19:00 Uhr
Herrenabteilung: donnerstags ab 18:00 Uhr

Altersgrenzen für Kinder und Jugendliche

Das Schießen mit Druckluftwaffen, beispielsweise dem Luftgewehr, ist auf unserer Schießstätte grundsätzlich ab dem vollendeten 12. Lebensjahr möglich. Dabei erfolgt das Schießen unter der gesetzlich vorgeschriebenen Aufsicht.

Das Schießen mit unseren Kleinkaliber-Sportgewehren ist grundsätzlich ab dem vollendeten 14. Lebensjahr möglich. Für Jugendliche gelten dabei die gesetzlichen Vorgaben des § 27 Waffengesetz (WaffG), insbesondere hinsichtlich der zulässigen Waffen, der Aufsicht und der Zustimmung der Sorgeberechtigten.

Für Kinder unter 12 Jahren kann die zuständige Behörde zur Förderung des Leistungssports eine Ausnahme vom gesetzlichen Mindestalter bewilligen. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine ärztliche Bescheinigung über die geistige und körperliche Eignung sowie eine Bescheinigung des Vereins über die schießsportliche Begabung.

Wenn Sie oder Ihr Kind Interesse am Schießsport haben oder Fragen zu unseren Trainingsangeboten und den gesetzlichen Voraussetzungen haben, kommen Sie gerne während unserer Trainingszeiten vorbei. Wir informieren Sie gerne über den Einstieg in den Schießsport und unterstützen Sie bei Bedarf auch bei den erforderlichen Formalitäten.