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Zimmerstutzen Auflage 15 m, Kennzahl 1.31

Im NWDSB werden die Auflageklassen in sieben Seniorengruppen unterteilt:

  • Senioren 0: 41–50 Jahre

  • Senioren I: 51–60 Jahre

  • Senioren II: 61–65 Jahre

  • Senioren III: 66–70 Jahre

  • Senioren IV: 71–75 Jahre

  • Senioren V: 76–80 Jahre

  • Senioren VI: ab 81 Jahre

Waffe

Zimmerstutzen als Einzellader im Kaliber bis 4,65 mm. Das maximale Gesamtgewicht beträgt 7,5 kg. Der Abzug ist frei; ein Stecher ist zulässig.

Visierung

Diopter und Korn.

Munition

Zimmerstutzen-Rundkugeln mit Randzündung im Kaliber bis 4,65 mm.

Entfernung

15 m.

Scheibe

Der Durchmesser der Zehn beträgt 4,5 mm. Der Abstand zwischen den Ringen beträgt jeweils 4,5 mm.

Anschlag

Stehend aufgelegt. Ab Senioren III ist auch der sitzende Anschlag zulässig.

Nur das Gewehr darf die Auflage berühren. Das Gewehr darf nicht seitlich an der Auflage angelehnt werden. Weitere Körper- oder Ausrüstungsteile dürfen die Auflage nicht berühren.

Auflage

Die Auflage besteht aus Rundmaterial mit maximal 50 mm Durchmesser oder aus Halbrundmaterial mit einem Radius von maximal 25 mm. Die Auflage muss mindestens 100 mm lang sein.

Programm

30 Schuss.

  • Zuganlage: 55 Minuten

  • Elektronische bzw. andere Anlagen: 50 Minuten

Die Schießzeit beinhaltet die Vorbereitungs- und Probezeit. Probeschüsse sind innerhalb der Schießzeit unbegrenzt möglich.

Ausrüstung

Spezielle Schießbekleidung ist nicht vorgeschrieben.

  • Schießweste: Kann den Oberkörper stabilisieren und eine gleichbleibende Haltung unterstützen.

  • Schießhose: Kann insbesondere beim stehenden Anschlag zusätzlichen Halt bieten.

  • Schießschuhe: Unterstützen einen stabilen Stand.

  • Hocker: Ab Senioren III ist für den sitzenden Anschlag ein Hocker ohne Rückenlehne vorgesehen.