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Blasrohr, Kennzahl 12.10

Waffe

Blasrohr mit rundem Rohr und Mundstück. Das Rohr muss mindestens 100 cm und darf höchstens 170 cm lang sein. Der Innendurchmesser darf maximal 16 mm betragen. Das Gesamtgewicht des Blasrohrs darf 2,5 kg nicht überschreiten.

Visierung

Keine. Zielhilfen am Blasrohr sind nicht zulässig.

Munition

Blasrohrpfeile bestehen aus einem Schaft mit Spitze und einem Konus. Die Pfeile müssen individuell gekennzeichnet sein. Der maximale Durchmesser von Schaft einschließlich Spitze beträgt 4 mm.

Entfernung

7 m.

Scheibe

Die Blasrohrscheibe besitzt sechs Wertungszentren. Die Mittelpunkte der Zentren liegen jeweils 22 cm auseinander. Der Durchmesser der Zehn beträgt 40 mm, der Abstand zwischen den Ringen jeweils 20 mm.

Anschlag

Aufrechtstehend und ohne Stütze. Das Blasrohr wird unmittelbar hinter der Schießlinie verwendet; die Schießlinie darf nicht betreten oder berührt werden.

Programm

60 Pfeile, aufgeteilt in zwei Durchgänge mit jeweils 30 Pfeilen.

  • 6 Pfeile pro Passe

  • 180 Sekunden Schießzeit pro Passe

  • Nach jeder Passe erfolgt die Auswertung

  • Nach den ersten 30 Pfeilen ist eine Pause von mindestens 10 Minuten vorgesehen

Ausrüstung

Für das Blasrohrschießen ist keine spezielle Schießbekleidung wie bei den klassischen Gewehrdisziplinen erforderlich. Entscheidend sind eine sichere Handhabung des Blasrohrs und eine stabile Körperhaltung.